Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens
Eupener Straße 4
52066 Aachen
Telefon: 0241 / 60 91 0 - 0
Telefax: 0241 / 60 91 0 - 22
E-Mail:
info@steffens-vermessung.de
Hoheitliche Tätigkeiten | Bescheinigungen nach BauO NRW
Bescheinigung zum Schnurgerüst (§ 74 Abs. 8 BauO NRW)
Einige Ämter verlangen eine Bescheinigung über die durchgeführte Feinabsteckung eines Gebäudes. Dabei muss die Grundrissfläche und die Höhenlage vor Ort abgesteckt sein bzw. angegeben werden.
Bescheinigung nach § 83 Abs. 3 BauO NRW
Einige Ämter verlangen zur Rohbauabnahme die Bescheinigung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, dass sowohl die Grundrissfläche des Gebäudes (Lage und Umring) als auch die Höhenlage (Fußboden, Traufe, First) in Bezug auf NN/NHN bzw. auf das umgebende Gelände der Baugenehmigung entspricht.