Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens
Eupener Straße 4
52066 Aachen
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Ingenieurvermessung | Digitale Erstellung von Bebauungsplänen
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes (z.B. ein einzelnes Grundstück) oder einen Stadtteil, aufgestellt. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung und dem Text. Die Begründung ist nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich. In dieser ist die Planintention dargelegt und jede zeichnerische und textliche Festsetzung begründet.
Die Planzeichen sind nach der Planzeichenverordnung normiert, um die allgemeine Lesbarkeit zu gewährleisten. Im Bedarfsfall können jedoch weitere Planzeichen entwickelt und hinzugefügt werden.
Die textlichen Festsetzungen erfolgen in der Regel auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und sind somit ebenfalls weitgehend normiert. Die Planzeichnung wird im Regelfall im Maßstab 1:500, bei größeren Plangebieten auch 1:1000 erstellt. Als Grundlage dient die amtliche Flurkarte, auf der alle von der Planung betroffenen als auch die angrenzenden Flurstücke kenntlich zu machen sind. Das Plangebiet ist dabei eindeutig abzugrenzen.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens übernimmt unser Büro gerne die zeichnerische Umsetzung des extern (d.h. nicht bei der Gemeinde) erstellten Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der von der jeweiligen Gemeinde vorgegebenen Bedingungen.
Dies beinhaltet z.B. bei der Stadt Aachen die Bestimmung der Verfahrensgrenze in ETRS (GPS-Koordinaten) und hoher Lagegenauigkeit, die Ergänzung des fehlenden Gebäudebestandes, die Ergänzung der planungsrelevanten Topographie (schützenswerte Bäume, Geländehöhen, Erschließungsflächen) sowie die Aufnahme der unter- und oberirdischen Fernleitungen. Diese Daten werden in einer digitalen Grundlage zusammengefasst und dem Planungsbüro übergeben.
Nachdem der Architekt oder Stadtplaner die Planungselemente festgelegt hat, werden diese unserem Büro übergeben, in die digitale Grundlage eingearbeitet und schließlich der fertige Bebauungsplan mit Kopfteil, Zeichenerklärung und Unterschriftenleiste in digitaler und analoger Form abgegeben.
Die Zeichnung der Bebauungspläne durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist für das Gebiet der Stadt Aachen Pflicht, genauso wie das von unserem Büro verwendete Zeichenprogramm AutoCAD mit der Aufsatzschale WS-LANDCAD.