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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens

Eupener Straße 4
52066 Aachen

Telefon: 0241 / 60 91 0 - 0
Telefax: 0241 / 60 91 0 - 22

E-Mail:
info@steffens-vermessung.de

Ingenieurvermessung  |  Mietflächenbestimmung

Mietflächenbestimmung

Wir bestimmen für Sie örtlich aufgemessene und für alle Parteien nachvollziehbare Mietflächen, sowie Brutto- und Nettogrundflächen.
Bei der Ermittlung der Flächen werden allseits anerkannte Richtlinien wie z.B. die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau), die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G (gif)), die Wohnflächenverordnung (WoFIV) oder die Baunutzungsverordnung (BauNVO) herangezogen. Alle Flächenaufmasse werden nach Ihren Vorgaben oder den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt.
Die Ergebnisse werden entweder einzeln pro Raum/Laden/Geschäft oder für gesamte Etagen graphisch dargestellt. Zusätzlich werden die ermittelten Flächen in einer Tabellen aufgelistet. Abweichende Darstellungen sind auf Auftraggeberwunsch möglich.