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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Björn Steffens

Eupener Straße 4
52066 Aachen

Telefon: 0241 / 60 91 0 - 0
Telefax: 0241 / 60 91 0 - 22

E-Mail:
info@steffens-vermessung.de

Hoheitliche Tätigkeiten  |  Grenzvermessung

Landesgrenzstein

Bestehen Unklarheiten über den Grenzverlauf oder über die Grenzzeichen, so kann dies durch eine Grenzvermessung oder eine Amtliche Grenzanzeige behoben werden. Dabei werden die Grenzen und Abmarkungen anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und markiert.


Bei der Grenzvermessung werden, wenn der rechtmäßige Verlauf einer Grenze nicht mehr erkennbar ist oder angezweifelt wird, z.B. weil Grenzzeichen nicht mehr vorhanden (Grenzsteine durch Bautätigkeit entfernt), fehlende Abmarkungen wieder hergestellt und fehlerhafte Abmarkungen korrigiert. Das Ergebnis wird den Eigentümern und den beteiligten Grundstücksnachbarn im Rahmen eines örtlichen Grenztermins angezeigt und in der Grenzniederschrift beurkundet. Das Ergebnis wird dann dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Durch die Amtlichkeit dieser Vermessung wird die Grenze rechtsverbindlich für alle Beteiligten und ihre Nachfolger festgelegt und somit der Bestand der Bau- oder anderen investiven Maßnahme dauerhaft geschützt.


Wenn Sie eine Grenze nur angezeigt und nicht offiziell abgemarkt und verhandelt haben möchten, weil Sie z.B. einen Zaun zu Ihrem Nachbarn setzen wollen, reicht eine einfache Grenzangabe aus.


Die Gebühren für die Grenzvermessung richten sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach der für alle Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in NRW vorgegebenen gesetzlichen Kostenordnung (siehe Downloadbereich). Dabei ist die Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte und der Bodenrichtwert maßgebend. Eine Aussage über die entstehenden Kosten kann daher nur für einen konkreten Fall erfolgen. Nehmen Sie bitte aus diesem Grund direkt persönlichen Kontakt mit unserem Büro auf.


Zur Beauftragung können Sie sich einfach das entsprechende Antragsformular herunterladen, es ausfüllen und uns zuschicken oder rufen Sie uns zu den unter Kontakt / Anfahrt angegebenen Bürozeiten an.


Downloads zum Thema


Weitere Gesetzestexte und Vorschriften finden Sie unter "Links / Downloads".